Vereinsorgan

Ehrenrat

Ein unabhängiges Vereinsorgan für Beschwerdeangelegenheiten, Ehrungen und die Förderung des Vereinslebens.

Aufgabe & Rolle

Erfahrung für den Verein.

Der Ehrenrat besteht laut Vereinssatzung aus dem Ehrenvorsitzenden und bis zu zwölf Beisitzern. Seine Mitglieder dürfen kein anderes Amt im Verein bekleiden und werden von der Jahreshauptversammlung für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig.

Der Ehrenrat kann von Vorstandsmitgliedern und Vereinsmitgliedern angerufen werden. Er entscheidet als Beschwerdeinstanz im Rahmen der ihm durch die Satzung zugewiesenen Befugnisse, prüft Vorschläge für Auszeichnungen und Ehrungen und soll die Aktivitäten älterer, insbesondere passiver Vereinsmitglieder fördern.